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Labormöbel - Certified Sales Partner




Als langjähriger Partner verfügen wir über ein umfangreiches Know How bei der Planung und Umsetzung von Laboreinrichtungen.

Die Firma Köttermann GmbH & Co. KG gehört zu den Innovationsführern der Branche. Mit dem neuen Systemlabor EXPLORIS® wird Köttermann diesem Anspruch auch in Zukunft gerecht. Sie entwickeln für Sie schon heute das Labor für die Zukunft als maßgeschneidertes System.
 
 
   





Innovation, Qualität, Flexibilität, Design und Sicherheit waren die Leitlinien bei der Entwicklung von EXPLORIS®, die sich im Gesamtkonzept wie auch in vielen Details zeigen. Angefangen vom ästhetischen Design der Labormöbel mit den Köttermann  typischen Okto-Ecken, die schlanke Optik der Möbel mit schmalen Fugen, die wertige Haptik über zahlreiche hochwertige Extras wie gedämpfte Vollauszüge, ergonomisch höhenverstellbare Universalgestelle, flexibel ausrüstbare Medienzellen mit viel „Durchblick“ oder XXL-Sicherheitsunterschränke bis hin zum Highlight in der Abzugstechnik: der Steuerungselektronik TouchTronic mit intuitiv bedienbarem Touchscreen. Technisches Highlight ist die innovative Abzugselektronik EXPLORIS TouchTronic®. Hinter einem leicht bedienbaren Touchscreen verbirgt sich ein voll funktionsfähiger PC, der zahlreiche Funktionen steuert: vom Frontschieber, der automatisch beim Verlassen des Arbeitsplatzes am Abzug schließt (EXPLORIS AutoProtect®) über die Abluftüberwachung, von außen schalt- und programmierbare Steckdosen bis hin zur Ferndiagnose und -wartung über eine integrierte USB-Schnittstelle. Damit setzt Köttermann im Labor neue Maßstäbe.
 

Wartung / Wartungsvertrag

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss eines Wartungsvertrags damit alle sicherheitstechnischen Anforderungen an Funktion und Bauteile erfüllt sind.
Mit einem Wartungsvertrag sind Sie immer auf der sicheren Seite. Denn neben den eigentlichen Wartungsarbeiten kümmern wir uns auch um die Termineinhaltung der Wartungsintervalle.

Nachfolgende Einrichtungen unterliegen der Wartungspflicht:
Laborabzug ohne Luftstromüberwachung, Sicherheitsschrank für brennbare Flüssigkeiten auch bekannt als Lösemittelschrank, Gasflaschenschrank und Chemikalienschrank. Alle müssen nach §39 VBG 1, Ausgabe Oktober 1996, §53 ArbStättV, Ausgabe März 1975 und GUV VA1 jährlich durch einen Sachkundigen geprüft und gewartet werden.