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AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Erich Eydam KG

 
Die Erich Eydam KG liefert grundsätzlich nur zu Ihren nachfolgend aufgeführten Verkaufs- und Lieferbedingungen. Die Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Es gelten ausschließlich unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen, auch wenn die Bestellung des Käufers anders lautende eigene oder zusätzliche Bedingungen enthält. Die ausnahmsweise Geltung anderer Bedingungen - insbesondere Einkaufsbedingungen des Abnehmers - setzt eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung unsererseits voraus.
 
 
  1. Allgemeines
    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die uns zu Lieferungen aller Art (incl. Werk- und Dienstleistungen etc.) im Geschäftsverkehr mit Unternehmen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB - nachstehend Kunde genannt - verpflichten.
    2. Mit der Erteilung des Auftrags erkennt der Kunde die nachstehenden Bedingungen an. Etwaigen abweichenden oder ergänzenden (Einkaufs)-Bedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Solche Bedingungen gelten nur, wenn wir dies schriftlich bestätigen.
    3. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
    4. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen, ohne dass darauf bei zukünftigen Verträgen jeweils gesondert Bezug genommen werden muss.


 
 
  1. Angebote und Aufträge
    1. Die in unseren Katalogen, Prospekten, sonstigen Verkaufsunterlagen und im Internet (soweit dort nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet) enthaltenen Angebote sind stets freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen. Mündliche oder durch Datenfernübertragung erteilte Aufträge sind für uns erst verbindlich, wenn und soweit wir sie schriftlich bestätigt haben, wenn wir die Ware mit Rechnung an den Käufer übersandt oder mit der Ausführung des Auftrages begonnen wurde. Schriftlicher Bestätigung bedürfen auch Änderungen, Ergänzungen und mündliche Nebenabreden.
    2. Wir behalten uns geringfügige/unwesentliche Abweichungen der Waren/Leistungen von den Angaben in unseren Katalogen oder Angeboten vor. Insoweit sind Maße, Gewichts-, Leistungs- und Beschaffenheitsangaben etc. sowie Abbildungen und sonstige technische Angaben in Katalogen, Werbeschreiben, etc. nicht verbindlich.
    3. Mengenangaben gelten, sofern sie nicht eindeutig durch Art und Beschaffenheit des Produktes spezifiziert sind, stets als ungefähr. Sicherheitstechnisch- und abfüllbedingte Abweichungen von 10 % nach unten oder oben gelten als vertragsgemäß. Solche Mengenabweichungen werden bei der Rechnungssumme voll berücksichtigt.
    4. Wenn wir uns auf Wunsch des Kunden mit der Stornierung eines Auftrags einverstanden erklären, ohne dass ein Liefermangel oder ein Lieferverschulden unsererseits vorliegt, sind wir berechtigt, dem Kunden alle uns durch die Stornierung entstehenden Kosten/Schäden (z.B. gegenüber unseren Lieferanten) zu belasten. Nur einwandfreie und wiederverkaufbare Ware in Originalverpackung wird von uns zurückgenommen und nach eingehender Prüfung gutgeschrieben. Die Rücksendung mangelfreier Ware darf nur mit unserer Zustimmung an die von uns genannte Empfängeradresse "frei Haus" zurückgesandt werden. Die Rücksendung von Gefahrgütern muss mit uns speziell abgestimmt und genehmigt werden.
    5. Bei Kleinaufträgen unter einem Wert von derzeit 50,00 Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnen wir pauschal 10,00 Euro für Abwicklung und Handling (zzgl. gesetzlicher MwSt.). Die Erich Eydam KG behält sich vor diese Kosten in den Warenpreis einzurechnen.
 
 
 
  1. Lieferung, Gefahrenübergang
    1. Die in Angeboten und Aufträgen genannten Lieferzeiten sind stets unverbindlich, wenn nicht ein fester Termin zur Lieferung ausdrücklich vereinbart ist.
    2. Der Versand erfolgt ab Werk und auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahren des Transportes ab Lieferstelle gehen stets zu Lasten des Käufers, auch bei frachtfreien Lieferungen bzw. Lieferungen frei Haus, außer wenn wir den Transport mit eigenen Fahrzeugen von unserem Betrieb oder Lager aus durchführen.
    3. Versandweg- und mittel werden mit dem Käufer abgestimmt. Mehrkosten, die durch besondere Wünsche des Käufers entstehen, gehen zu dessen Lasten.
    4. Bei Lieferungen, die unseren Betrieb nicht berühren (Streckengeschäfte), sind Liefertermin und -frist eingehalten, wenn die Ware das Lieferwerk so rechtzeitig verlässt, dass bei üblicher Transportzeit die Lieferung rechtzeitig beim Empfänger eintrifft.
    5. Ereignisse höherer Gewalt - wozu auch öffentlich rechtliche Beschränkungen sowie Streiks und Aussperrungen gehören - berechtigen uns, vom Vertrage zurück zu treten. Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Verzuges ist in solchen Fällen ausgeschlossen. Dies gilt auch bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unseren Vorlieferanten, die wir nicht verschuldet haben. Wir sind verpflichtet, den Käufer von solchen Ereignissen unverzüglich zu informieren. Der Käufer ist dann ebenfalls berechtigt, vom Vertrage zurück zu treten.
    6. Geraten wir in Lieferverzug, so ist der Käufer berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren erfolglosen Ablauf vom Vertrage zurück zu treten. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist nur verlangen, wenn der Lieferverzug eingetreten ist durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unseres gesetzlichen Vertreters oder eines unserer Erfüllungsgehilfen.
 
 
  1. Entsorgungspflichten nach dem Elektrogesetz
    1. Sofern es sich bei den Waren um Elektro- oder Elektronikgeräte im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) handelt, übernimmt der Kunde nach Nutzungsbeendigung die ordnungsgemäße Entsorgung der Waren auf seine Kosten. Der Kunde stellt die Erich Eydam KG von etwaigen Verpflichtungen nach § 10 Abs. 2 ElektroG und damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde hat gewerbliche Dritte, an die er die gelieferte Ware weitergibt, vertraglich schriftlich dazu zu verpflichten, diese nach Nutzungsbeendigung auf deren Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und für den Fall der erneuten Weitergabe eine entsprechende Weiterverpflichtung aufzuerlegen. Unterlässt es der Kunde, Dritte, an die er die Waren weitergibt, vertraglich zur Übernahme der Entsorgungspflicht und zur Weiterverpflichtung zu verpflichten und dies schriftlich zu dokumentieren, so ist der Kunde verpflichtet, die Ware nach Nutzungsbeendigung auf seine Kosten zurückzunehmen und nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Anspruch der Erich Eydam KG auf Übernahme und Freistellung durch den Kunden verjährt nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach der endgültigen Beendigung der Nutzung der Waren (Ablaufhemmung). Die zweijährige Frist der Ablaufhemmung beginnt frühestens mit Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Kunden über die Nutzungsbeendigung.
 
 
  1. Preise und Zahlungsbedingungen
    1. Alle Preise gelten ab Werk oder Lager zuzüglich Verpackung, Fracht- und sonstiger Versandkosten, (Versandkosten können Sie gerne bei einem unserer Mitarbeiter in Kiel erfragen), sowie jeweils gültiger Mehrwertsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden bei Aufträgen bis 150,00 Euro, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, Transport- und Verpackungskosten von Euro 9,90, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, berechnet, Der Mindestauftragswert beträgt 50,00 €, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Aufträgen unter diesem Wert berechnen wir, sofern nichts anderes vereinbart wurde, eine Bearbeitungsgebühr von 15,- €, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
    2. Preise in von uns verteilten Katalogen, auf Datenträgern oder auf unseren Internetseiten sind unverbindliche Richtpreise ohne gesetzliche Mehrwertsteuer. Wir berechnen in Euro zu den jeweils gültigen Preisen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Mehrwertsteuer.  Maßgeblich sind die Preise, die in unserer Auftragsbestätigung vermerkt sind.
    3. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis sofort bei Lieferung der Ware zur Zahlung fällig. Rechnungen über erbrachte Reparatur- oder andere Dienstleistungen sind sofort fällig.
    4. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen; sie gelten als Zahlung, wenn sie eingelöst sind. Bankübliche Spesen gehen zu Lasten des Käufers.
    5. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz gem.§247 BGB zu berechnen.
    6. Der Käufer darf gegen unsere Kaufpreisforderung nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen und unserer ausdrücklichen Zustimmung aufrechnen. Kaufleute dürfen den Kaufpreis wegen Sachmängel zurückbehalten, bis wir über die Berechtigung der Mängelrüge entschieden haben; darüber hinaus nur, wenn der Käufer ausreichende Sicherheit stellt. Nichtkaufleute dürfen den Kaufpreis nicht zurückbehalten wegen Mängelrügen aus einem anderen Vertrag als dem, aus welchem die Kaufpreisforderung stammt.
    7. Gerät der Käufer mit der Bezahlung einer unserer Rechnungen in für die Geschäftsbeziehung nicht unerheblicher Höhe in Verzug, so werden unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig - ungeachtet etwaiger Annahme von Wechseln. Wir sind dann weiter berechtigt, Barzahlung vor einer eventuellen weiteren Lieferung zu verlangen. Wird der Zahlungsverzug auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht beseitigt, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Das gilt insbesondere für vereinbarte aber noch nicht durchgeführte Folgegeschäfte. Sollten uns Tatsachen bekannt werden, aus denen sich ergibt, dass der Käufer nicht mehr kreditwürdig ist, sind wir berechtigt, Barzahlung vor Lieferung der Ware auch dann zu verlangen, wenn zuvor etwas anderes vereinbart war, sowie unsere Forderungen fällig zu stellen.
    8. Für unsere Rechnungen gilt: Das Leistungsdatum entspricht dem auf dem Lieferschein angegebenen Lieferscheindatum, sofern nichts anderes vermerkt ist.
 
 
 
  1. Gewährleistung, Beanstandungen
    1. Bei Sach- und Rechtsmängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, sind wir gegenüber Kaufleuten zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist verpflichtet. Ist es uns innerhalb des festgesetzten Zeitraums nicht möglich mangelfrei nachzuerfüllen, kann der Käufer Minderung des Kaufpreises verlangen bzw. vom Kaufvertrag zurücktreten.
    2. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich bei der Anlieferung nach den handelsüblichen Gepflogenheiten zu untersuchen und auf Menge und Beschaffenheit zu prüfen. Werden bei der Prüfung Abweichungen von den vertraglichen Vereinbarungen festgestellt, müssen diese unverzüglich nach Eingang der Waren beanstandet werden.
    3. Beanstandete Ware darf nur nach Rücksprache mit uns und unserem Einverständnis zurückgesandt werden.
    4. Bei rechtzeitig beanstandeten Fehlmengen haben wir die Wahl zwischen Nachlieferung oder entsprechender Gutschrift.
    5. Hat der Käufer rechtzeitig Mängel oder die Lieferung anderer als der bestellten Waren beanstandet, wird die Ware nach seiner Wahl umgetauscht oder gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgenommen. Ist im Falle des Umtausches der Ware auch die Ersatzlieferung mangelhaft, räumen wir dem Käufer das Recht auf Wandlung oder Minderung ein.
    6. Steht dem Käufer ein Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung zu, ist unsere Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.
    7. Wir übernehmen Gewähr nur für Mängel, die bei der Übergabe/Abnahme vorhanden waren, also nicht für Schäden, die auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte, nicht von uns vorgenommene Montage, Inbetriebsetzung, Veränderung oder Reparatur, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder natürliche Abnutzung zurückzuführen sind.
    8. Für Garantie- und/oder Kulanzleistungen sind die jeweiligen Bedingungen der Hersteller maßgebend.
 
 
 
  1. Haftung für Schäden durch Mangel der Kaufsache
    1. Für Schäden, die durch Mängel der Kaufsache, irrtümliche Falschlieferung oder Mängel der Verpackung an Rechtsgütern des Käufers einschließlich seines Vermögens entstehen, haften wir wie folgt:
    2. Soweit Schäden durch Einhaltung der Prüfpflichten des Käufers hätten vermieden werden können, ist gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts jede Art der Haftung unsererseits ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf vorsätzliches Verhalten unserer gesetzlichen Vertreter zurückzuführen. Unter den gleichen Voraussetzungen ist gegenüber Nichtkaufleuten jegliche Haftung ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten unsererseits zurückzuführen.
    3. Soweit Schäden trotz Einhaltung der Prüfpflichten des Käufers entstehen, haften wir gegenüber Kaufleuten ebenso wie gegenüber Nichtkaufleuten nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung.
    4. Für andere als die vorstehend geregelten Schäden stehen wir - unabhängig vom Haftungsgrund - nur ein, wenn sie durch eine vorsätzliche oder grobfahrlässige Handlung unsererseits oder eines unserer Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind.
    5. Wir haften nicht für die Eignung der Ware für die vom Käufer beabsichtigten Zwecke. Soweit wir anwendungstechnisch beraten, Auskünfte erteilen oder Empfehlungen geben usw., haften wir für schuldhaft falsche Beratung, Auskunft oder Empfehlung nur dann, wenn sie schriftlich erfolgt ist. Unsere Beratung entbindet den Käufer nicht von dem zwingenden Erfordernis, das gelieferte Produkt in eigener Verantwortung auf dessen Eignung und Güte vor Verwendung zu überprüfen.
    6. Alle Ansprüche im Sinne dieses § 9 verjähren ein halbes Jahr nach der schadensverursachenden Handlung, ausgenommen deliktische Ansprüche.
 
 
  1. Verwendungsverbot, Haftungsausschluss
    1. Die in unseren Unterlagen (Kataloge, Broschüre, Homepage usw.) veröffentlichen Daten basieren auf unserem jeweiligen Kenntnisstand, sowie auf vorhandener Literatur und Angaben der Hersteller. Sie sind als unverbindlich zu betrachten und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Bestimmte Eigenschaften oder Einsatzmöglichkeiten können daher weder ausdrücklich noch stillschweigend daraus abgeleitet werden, und entbinden den Anwender keinesfalls vor der Beachtung der jeweils gültigen Sicherheitsvorschriften.
 
 
 
 
  1. Eigentumsvorbehalt
    1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen unser Eigentum.
    2. Solange der Käufer seine Verbindlichkeiten uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt, ist er zur Weiterverwendung der Vorbehaltsware im üblichen Geschäftsgang befugt.
    3. Falls der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen auch nach einer Nachfristsetzung mit Rücktrittsandrohung nicht nachkommt, sind wir berechtigt, ohne weitere Nachfristsetzung vom Kaufvertrag zurück zu treten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. In der Rücknahme der Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies schriftlich erklären.


 
 
  1. Patentansprüche, Schutzrechte
    1. Der Verkäufer übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass der Einsatz bzw. der Verkauf der gemäß vorliegender Verkaufs- und Lieferbedingungen gelieferten Produkte keine Verletzung von Patenten im Land des Käufers oder anderer Länder bezüglich des Produktes selbst oder seiner Verwendung in Kombination mit anderen Produkten bzw. in der Durchführung irgendwelcher Verfahren darstellt. Muster, Modelle, Skizzen, Entwürfe etc., die wir für Kunden erstellt oder produziert haben, bleiben unser Eigentum, es sei denn, es sind mit dem Kunden gesonderte Vereinbarungen getroffen worden.
 
 
  1. Datenschutz
    1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir im Rahmen der Geschäftsbeziehung gewonnene personenbezogene Daten unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes per EDV verarbeiten und speichern.
 
 
 
  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
    1. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und ausschließlicher Gerichtsstand für alle mit dem Lieferverhältnis im Zusammenhang stehenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz des Unternehmens in Kiel. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
    2. Die Vertragsbeziehungen richten sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Das internationale Privatrecht ist ebenfalls ausgeschlossen.
 
 
  1. Salvatorische Klausel
    1. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach geltendem Recht unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
 
 
Erich Eydam KG - Tonberg 11a - 24113 Kiel
Amtsgericht Kiel, HRA 1069
Dezember 2016