AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Erich Eydam KG
Die Erich Eydam KG liefert grundsätzlich nur zu Ihren nachfolgend aufgeführten Verkaufs- und Lieferbedingungen. Die Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Es gelten ausschließlich unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen, auch wenn die Bestellung des Käufers anders lautende eigene oder zusätzliche Bedingungen enthält. Die ausnahmsweise Geltung anderer Bedingungen - insbesondere Einkaufsbedingungen des Abnehmers - setzt eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung unsererseits voraus.
1. Allgemeines
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die uns zu Lieferungen aller Art (incl. Werk- und Dienstleistungen etc.) im Geschäftsverkehr mit Unternehmen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB - nachstehend Kunde genannt - verpflichten.
- Mit der Erteilung des Auftrags erkennt der Kunde die nachstehenden Bedingungen an. Etwaigen abweichenden oder ergänzenden (Einkaufs)-Bedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Solche Bedingungen gelten nur, wenn wir dies schriftlich bestätigen.
- Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
- Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen, ohne dass darauf bei zukünftigen Verträgen jeweils gesondert Bezug genommen werden muss.
2. Angebote und Aufträge
- Die in unseren Katalogen, Prospekten, sonstigen Verkaufsunterlagen und im Internet (soweit dort nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet) enthaltenen Angebote sind stets freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen. Mündliche oder durch Datenfernübertragung erteilte Aufträge sind für uns erst verbindlich, wenn und soweit wir sie schriftlich bestätigt haben, wenn wir die Ware mit Rechnung an den Käufer übersandt oder mit der Ausführung des Auftrages begonnen wurde. Schriftlicher Bestätigung bedürfen auch Änderungen, Ergänzungen und mündliche Nebenabreden.
- Wir behalten uns geringfügige/unwesentliche Abweichungen der Waren/Leistungen von den Angaben in unseren Katalogen oder Angeboten vor. Insoweit sind Maße, Gewichts-, Leistungs- und Beschaffenheitsangaben etc. sowie Abbildungen und sonstige technische Angaben in Katalogen, Werbeschreiben, etc. nicht verbindlich.
- Mengenangaben gelten, sofern sie nicht eindeutig durch Art und Beschaffenheit des Produktes spezifiziert sind, stets als ungefähr. Sicherheitstechnisch- und abfüllbedingte Abweichungen von 10 % nach unten oder oben gelten als vertragsgemäß. Solche Mengenabweichungen werden bei der Rechnungssumme voll berücksichtigt.
- Wenn wir uns auf Wunsch des Kunden mit der Stornierung eines Auftrags einverstanden erklären, ohne dass ein Liefermangel oder ein Lieferverschulden unsererseits vorliegt, sind wir berechtigt, dem Kunden alle uns durch die Stornierung entstehenden Kosten/Schäden (z.B. gegenüber unseren Lieferanten) zu belasten. Nur einwandfreie und wiederverkaufbare Ware in Originalverpackung wird von uns zurückgenommen und nach eingehender Prüfung gutgeschrieben. Die Rücksendung mangelfreier Ware darf nur mit unserer Zustimmung an die von uns genannte Empfängeradresse "frei Haus" zurückgesandt werden. Die Rücksendung von Gefahrgütern muss mit uns speziell abgestimmt und genehmigt werden.
- Bei Kleinaufträgen unter einem Wert von derzeit 50,00 Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnen wir pauschal 10,00 Euro für Abwicklung und Handling (zzgl. gesetzlicher MwSt.). Die Erich Eydam KG behält sich vor diese Kosten in den Warenpreis einzurechnen.
3. Lieferung, Gefahrenübergang
- Die in Angeboten und Aufträgen genannten Lieferzeiten sind stets unverbindlich, wenn nicht ein fester Termin zur Lieferung ausdrücklich vereinbart ist.
- Der Versand erfolgt ab Werk und auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahren des Transportes ab Lieferstelle gehen stets zu Lasten des Käufers, auch bei frachtfreien Lieferungen bzw. Lieferungen frei Haus, außer wenn wir den Transport mit eigenen Fahrzeugen von unserem Betrieb oder Lager aus durchführen.
- Versandweg- und mittel werden mit dem Käufer abgestimmt. Mehrkosten, die durch besondere Wünsche des Käufers entstehen, gehen zu dessen Lasten.
- Bei Lieferungen, die unseren Betrieb nicht berühren (Streckengeschäfte), sind Liefertermin und -frist eingehalten, wenn die Ware das Lieferwerk so rechtzeitig verlässt, dass bei üblicher Transportzeit die Lieferung rechtzeitig beim Empfänger eintrifft.
- Ereignisse höherer Gewalt - wozu auch öffentlich rechtliche Beschränkungen sowie Streiks und Aussperrungen gehören - berechtigen uns, vom Vertrage zurück zu treten. Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Verzuges ist in solchen Fällen ausgeschlossen. Dies gilt auch bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unseren Vorlieferanten, die wir nicht verschuldet haben. Wir sind verpflichtet, den Käufer von solchen Ereignissen unverzüglich zu informieren. Der Käufer ist dann ebenfalls berechtigt, vom Vertrage zurück zu treten.
- Geraten wir in Lieferverzug, so ist der Käufer berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren erfolglosen Ablauf vom Vertrage zurück zu treten. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist nur verlangen, wenn der Lieferverzug eingetreten ist durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unseres gesetzlichen Vertreters oder eines unserer Erfüllungsgehilfen.
4. Entsorgungspflichten nach dem Elektrogesetz
- Sofern es sich bei den gelieferten Waren um Elektro- oder Elektronikgeräte im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) handelt und diese nicht für private Haushalte bestimmt sind (B2B-Geräte), stellt die Erich Eydam KG dem Kunden nach Maßgabe des § 19 ElektroG eine zumutbare Möglichkeit zur Rückgabe der Altgeräte bereit.
- Der Kunde übernimmt nach Nutzungsbeendigung, soweit gesetzlich zulässig, die anfallenden Kosten der Rücknahme, Erfassung, Behandlung, Verwertung und Entsorgung der Waren nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde stellt die Erich Eydam KG insoweit von entsprechenden Entsorgungskosten sowie von etwaigen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei.
- Der Kunde verpflichtet gewerbliche Dritte, an die er die Waren weitergibt, schriftlich dazu, nach Nutzungsbeendigung die Entsorgungskosten zu übernehmen sowie bei erneuter Weitergabe eine entsprechende Weiterverpflichtung aufzuerlegen. Unterlässt der Kunde diese Weiterverpflichtung oder deren Dokumentation, ist er verpflichtet, die anfallenden Entsorgungskosten nach Nutzungsbeendigung selbst zu tragen und die Erich Eydam KG insoweit freizustellen.
- Der Anspruch der Erich Eydam KG auf Übernahme der Kosten und Freistellung verjährt nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach endgültiger Beendigung der Nutzung der Waren. Die Frist beginnt frühestens mit Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Kunden über die Nutzungsbeendigung.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise gelten ab Werk oder Lager zuzüglich Verpackung, Fracht- und sonstiger Versandkosten, (Versandkosten können Sie gerne bei einem unserer Mitarbeiter in Kiel erfragen), sowie jeweils gültiger Mehrwertsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden bei Aufträgen bis 150,00 Euro, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, Transport- und Verpackungskosten von Euro 9,90, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, berechnet, Der Mindestauftragswert beträgt 50,00 €, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Aufträgen unter diesem Wert berechnen wir, sofern nichts anderes vereinbart wurde, eine Bearbeitungsgebühr von 15,- €, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Preise in von uns verteilten Katalogen, auf Datenträgern oder auf unseren Internetseiten sind unverbindliche Richtpreise ohne gesetzliche Mehrwertsteuer. Wir berechnen in Euro zu den jeweils gültigen Preisen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Maßgeblich sind die Preise, die in unserer Auftragsbestätigung vermerkt sind.
- Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis sofort bei Lieferung der Ware zur Zahlung fällig. Rechnungen über erbrachte Reparatur- oder andere Dienstleistungen sind sofort fällig.
- Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen; sie gelten als Zahlung, wenn sie eingelöst sind. Bankübliche Spesen gehen zu Lasten des Käufers.
- Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz gem.§247 BGB zu berechnen.
- Der Käufer darf gegen unsere Kaufpreisforderung nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen und unserer ausdrücklichen Zustimmung aufrechnen. Kaufleute dürfen den Kaufpreis wegen Sachmängel zurückbehalten, bis wir über die Berechtigung der Mängelrüge entschieden haben; darüber hinaus nur, wenn der Käufer ausreichende Sicherheit stellt. Nichtkaufleute dürfen den Kaufpreis nicht zurückbehalten wegen Mängelrügen aus einem anderen Vertrag als dem, aus welchem die Kaufpreisforderung stammt.
- Gerät der Käufer mit der Bezahlung einer unserer Rechnungen in für die Geschäftsbeziehung nicht unerheblicher Höhe in Verzug, so werden unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig - ungeachtet etwaiger Annahme von Wechseln. Wir sind dann weiter berechtigt, Barzahlung vor einer eventuellen weiteren Lieferung zu verlangen. Wird der Zahlungsverzug auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht beseitigt, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Das gilt insbesondere für vereinbarte aber noch nicht durchgeführte Folgegeschäfte. Sollten uns Tatsachen bekannt werden, aus denen sich ergibt, dass der Käufer nicht mehr kreditwürdig ist, sind wir berechtigt, Barzahlung vor Lieferung der Ware auch dann zu verlangen, wenn zuvor etwas anderes vereinbart war, sowie unsere Forderungen fällig zu stellen.
- Für unsere Rechnungen gilt: Das Leistungsdatum entspricht dem auf dem Lieferschein angegebenen Lieferscheindatum, sofern nichts anderes vermerkt ist.
6. Gewährleistung, Beanstandungen
- Bei Sach- und Rechtsmängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, sind wir gegenüber Kaufleuten zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist verpflichtet. Ist es uns innerhalb des festgesetzten Zeitraums nicht möglich mangelfrei nachzuerfüllen, kann der Käufer Minderung des Kaufpreises verlangen bzw. vom Kaufvertrag zurücktreten.
- Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich bei der Anlieferung nach den handelsüblichen Gepflogenheiten zu untersuchen und auf Menge und Beschaffenheit zu prüfen. Werden bei der Prüfung Abweichungen von den vertraglichen Vereinbarungen festgestellt, müssen diese unverzüglich nach Eingang der Waren beanstandet werden.
- Beanstandete Ware darf nur nach Rücksprache mit uns und unserem Einverständnis zurückgesandt werden.
- Bei rechtzeitig beanstandeten Fehlmengen haben wir die Wahl zwischen Nachlieferung oder entsprechender Gutschrift.
- Hat der Käufer rechtzeitig Mängel oder die Lieferung anderer als der bestellten Waren beanstandet, wird die Ware nach seiner Wahl umgetauscht oder gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgenommen. Ist im Falle des Umtausches der Ware auch die Ersatzlieferung mangelhaft, räumen wir dem Käufer das Recht auf Wandlung oder Minderung ein.
- Steht dem Käufer ein Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung zu, ist unsere Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.
- Wir übernehmen Gewähr nur für Mängel, die bei der Übergabe/Abnahme vorhanden waren, also nicht für Schäden, die auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte, nicht von uns vorgenommene Montage, Inbetriebsetzung, Veränderung oder Reparatur, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder natürliche Abnutzung zurückzuführen sind.
- Für Garantie- und/oder Kulanzleistungen sind die jeweiligen Bedingungen der Hersteller maßgebend.
7. Haftung für Schäden durch Mangel der Kaufsache
- Für Schäden, die durch Mängel der Kaufsache, irrtümliche Falschlieferung oder Mängel der Verpackung an Rechtsgütern des Käufers einschließlich seines Vermögens entstehen, haften wir wie folgt:
- Soweit Schäden durch Einhaltung der Prüfpflichten des Käufers hätten vermieden werden können, ist gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts jede Art der Haftung unsererseits ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf vorsätzliches Verhalten unserer gesetzlichen Vertreter zurückzuführen. Unter den gleichen Voraussetzungen ist gegenüber Nichtkaufleuten jegliche Haftung ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten unsererseits zurückzuführen.
- Soweit Schäden trotz Einhaltung der Prüfpflichten des Käufers entstehen, haften wir gegenüber Kaufleuten ebenso wie gegenüber Nichtkaufleuten nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung.
- Für andere als die vorstehend geregelten Schäden stehen wir - unabhängig vom Haftungsgrund - nur ein, wenn sie durch eine vorsätzliche oder grobfahrlässige Handlung unsererseits oder eines unserer Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind.
- Wir haften nicht für die Eignung der Ware für die vom Käufer beabsichtigten Zwecke. Soweit wir anwendungstechnisch beraten, Auskünfte erteilen oder Empfehlungen geben usw., haften wir für schuldhaft falsche Beratung, Auskunft oder Empfehlung nur dann, wenn sie schriftlich erfolgt ist. Unsere Beratung entbindet den Käufer nicht von dem zwingenden Erfordernis, das gelieferte Produkt in eigener Verantwortung auf dessen Eignung und Güte vor Verwendung zu überprüfen.
- Alle Ansprüche im Sinne dieses § 9 verjähren ein halbes Jahr nach der schadensverursachenden Handlung, ausgenommen deliktische Ansprüche.
8. Verwendungsverbot, Haftungsausschluss
- Die in unseren Unterlagen (Kataloge, Broschüre, Homepage usw.) veröffentlichen Daten basieren auf unserem jeweiligen Kenntnisstand, sowie auf vorhandener Literatur und Angaben der Hersteller. Sie sind als unverbindlich zu betrachten und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Bestimmte Eigenschaften oder Einsatzmöglichkeiten können daher weder ausdrücklich noch stillschweigend daraus abgeleitet werden, und entbinden den Anwender keinesfalls vor der Beachtung der jeweils gültigen Sicherheitsvorschriften.
9. Eigentumsvorbehalt
- Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen unser Eigentum.
- Solange der Käufer seine Verbindlichkeiten uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt, ist er zur Weiterverwendung der Vorbehaltsware im üblichen Geschäftsgang befugt.
- Falls der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen auch nach einer Nachfristsetzung mit Rücktrittsandrohung nicht nachkommt, sind wir berechtigt, ohne weitere Nachfristsetzung vom Kaufvertrag zurück zu treten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. In der Rücknahme der Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies schriftlich erklären.
10. Patentansprüche, Schutzrechte
- Der Verkäufer übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass der Einsatz bzw. der Verkauf der gemäß vorliegender Verkaufs- und Lieferbedingungen gelieferten Produkte keine Verletzung von Patenten im Land des Käufers oder anderer Länder bezüglich des Produktes selbst oder seiner Verwendung in Kombination mit anderen Produkten bzw. in der Durchführung irgendwelcher Verfahren darstellt. Muster, Modelle, Skizzen, Entwürfe etc., die wir für Kunden erstellt oder produziert haben, bleiben unser Eigentum, es sei denn, es sind mit dem Kunden gesonderte Vereinbarungen getroffen worden.
11. Datenschutz
- Wir verarbeiten personenbezogene Daten der Ansprechpartner beim Kunden zur Durchführung und Abwicklung der Vertragsbeziehung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere im Zusammenhang mit Exportkontrolle und Sanktionslistenprüfungen. Rechtsgrundlage der Verarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 lit. b), c) und f) DSGVO.
- Der Käufer ist verpflichtet, im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis die jeweils für ihn maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Dies betrifft insbesondere Antikorruptions- und Geldwäschegesetze sowie kartellrechtliche, arbeits- und umweltschutzrechtliche Vorschriften.
- Der Käufer hält die anwendbaren Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften und -gesetze der Europäischen Union (EU), der Vereinigten Staaten von Amerika (US/USA) und anderer Rechtsordnungen („Exportkontrollvorschriften“) ein
13. Embargo-, Sanktions- und Exportkontrollvorschriften
- Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche jeweils anwendbaren nationalen und internationalen Embargo-, Sanktions- und Exportkontrollvorschriften einzuhalten. Dies umfasst insbesondere die Vorschriften der Europäischen Union, der Vereinten Nationen, der Bundesrepublik Deutschland sowie, soweit anwendbar, der Vereinigten Staaten von Amerika einschließlich der Regelungen des Office of Foreign Assets Control (OFAC).
- Die von der Erich Eydam KG gelieferten Waren, Software, Technologie und Dokumentationen dürfen weder direkt noch indirekt in Länder, an Personen, Organisationen oder Unternehmen geliefert, veräußert, weitergegeben, bereitgestellt, genutzt, ausgeführt oder wiederausgeführt werden, die Embargo- oder Sanktionsmaßnahmen unterliegen, noch für Zwecke verwendet werden, die nach den vorgenannten Vorschriften verboten oder genehmigungspflichtig sind, sofern die erforderliche Genehmigung nicht vorliegt.
- Der Kunde verpflichtet sich, seine Abnehmer, Endnutzer, verbundenen Unternehmen sowie sonstige eingeschaltete Dritte in angemessener Weise zur Einhaltung der in dieser Klausel genannten Embargo-, Sanktions- und Exportkontrollvorschriften zu verpflichten und keine Umgehungsgeschäfte zu ermöglichen oder zu fördern.
- Der Kunde verpflichtet sich, der Erich Eydam KG auf Verlangen alle zur Prüfung der Embargo-, Sanktions- und Exportkontrollkonformität erforderlichen Informationen, insbesondere Endverbleibserklärungen, Angaben zum Endnutzer, zum Bestimmungsland, zum Verwendungszweck sowie zu etwaigen Zwischenhändlern, vollständig, richtig und unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
- Die Erich Eydam KG ist berechtigt, Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten, zu verweigern, auszusetzen oder bereits angenommene Aufträge nicht auszuführen, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass deren Erbringung gegen Embargo-, Sanktions- oder Exportkontrollvorschriften verstoßen könnte oder erforderliche Informationen bzw. Genehmigungen nicht vorliegen. Hieraus entstehende Verzögerungen oder Leistungshindernisse gelten nicht als Pflichtverletzung der Erich Eydam KG, soweit die Erich Eydam KG den Umstand nicht zu vertreten hat.
- Ein schuldhafter Verstoß des Kunden gegen die in dieser Klausel geregelten Verpflichtungen berechtigt die Erich Eydam KG, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
- Der Kunde stellt die Erich Eydam KG von Schäden, Ansprüchen Dritter, Bußgeldern, Kosten und angemessenen Aufwendungen frei, die der Erich Eydam KG aufgrund eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen die in dieser Klausel geregelten Verpflichtungen entstehen.
No-Russia- und No-Belarus-Re-Export-Klausel
- Der Kunde darf die von Erich Eydam KG gelieferten Waren, Technologien, Software und Dokumentationen, soweit diese unter Art. 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 oder unter Art. 8g der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 in der jeweils geltenden Fassung fallen, weder unmittelbar noch mittelbar nach Russland oder Belarus oder zur Verwendung in Russland oder Belarus verkaufen, liefern, verbringen, ausführen oder wiederausgeführt werden. Der Kunde verpflichtet sich, diese Verpflichtung seinen Abnehmern und sonstigen Dritten entsprechend aufzuerlegen und angemessene Maßnahmen zu treffen, um Verstöße gegen diese Verpflichtung zu verhindern.
- Der Kunde informiert die Erich Eydam KG unverzüglich über Umstände, die auf einen Verstoß oder eine Umgehung dieser Verpflichtung hindeuten.
- Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen aus den Absätzen (a) und (b) verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer angemessenen, von der Erich Eydam KG nach billigem Ermessen festzusetzenden und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfenden Vertragsstrafe. Weitergehende Schadensersatzansprüche sowie das Recht zur fristlosen Kündigung oder zum Rücktritt bleiben hiervon unberührt; eine gezahlte Vertragsstrafe wird jedoch auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet.
14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
- Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und ausschließlicher Gerichtsstand für alle mit dem Lieferverhältnis im Zusammenhang stehenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz des Unternehmens in Kiel. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
- Die Vertragsbeziehungen richten sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Das internationale Privatrecht ist ebenfalls ausgeschlossen.
15. Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach geltendem Recht unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
Erich Eydam KG - Tonberg 11a - 24113 Kiel
Amtsgericht Kiel, HRA 1069
Dezember 2025
Amtsgericht Kiel, HRA 1069
Dezember 2025